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   ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20   

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https://dejure.org/2020,48104
ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 (https://dejure.org/2020,48104)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 (https://dejure.org/2020,48104)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 18. November 2020 - 3 BVGa 3/20 (https://dejure.org/2020,48104)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20
    Die Kammer folgt damit den überzeugenden Ausführungen des LAG Hamm in dessen Entscheidungen vom 20.04.2012, AZ: 10 TaBVGa 3/12 und vom 17.02.2015, AZ: 7 TaBVGa 1/15.

    Interessenausgleichsverhandlungen können auch in einer Einigungsstelle nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung bereits endgültig beschlossen und mit der Durchführung begonnen hat (LAG Hamm, Beschluss v. 20.04.2012, AZ: 10 TaBVGa 3/12, zitiert nach juris Rz 57 m.w.N.).

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. n. BAG, 07.08.1990, AZ: 1 AZR 445/89) müssen mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein.
  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15

    Ansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.v. § 111

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20
    Die Kammer folgt damit den überzeugenden Ausführungen des LAG Hamm in dessen Entscheidungen vom 20.04.2012, AZ: 10 TaBVGa 3/12 und vom 17.02.2015, AZ: 7 TaBVGa 1/15.
  • LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung;

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt zuletzt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 18.11.2020 - 3 BVGa 3/20 abzuändern und der "Antragsgegnerin" bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben es zu unterlassen, im Rahmen der beabsichtigten Schließungen der Abteilungen.

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